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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ATP 1970;Rechtssatz
Das "Wochenendfahrverbot" des § 42 StVO 1960 und die unter anderem davon ausgenommene Beförderung von leicht verderblichen Lebensmitteln einerseits und das Übereinkommen über internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel, BGBl. Nr. 144/1978, andererseits verfolgen einen völlig unterschiedlichen Regelungszweck. Das "Wochenendfahrverbot" wurde mit BGBl. Nr. 159/1960 (StVO 1960 in der Stammfassung) neu eingeführt, weil "angesichts der besonderen Verkehrsdichte an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ... der Verkehr von Lastkraftfahrzeugen an diesen Tagen wesentlich zur Kolonnenbildung" beitrage (Erläuterungen AB 240 Blg. NR, 9. GP, S 9). Hingegen bezweckt das Übereinkommen über internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel nach seiner Präambel, die "Bedingungen für die Erhaltung des Gütezustandes leicht verderblicher Lebensmittel bei ihrer Beförderung besonders im internationalen Warenverkehr zu verbessern". Aus einer Definition dieses "Übereinkommens" lässt sich sohin kein Rückschluss auf die Bedeutung der Wortfolge "leicht verderbliche Lebensmittel" des § 42 Abs. 3 StVO 1960 ziehen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020271.X01Im RIS seit
02.02.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008