RS Vwgh 2004/12/20 2004/12/0137

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Veröffentlicht am 20.12.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §58 Abs2;
B-VG Art130 Abs2;
LDG 1984 §58 Abs1 idF 1997/I/061;

Rechtssatz

Der Hinweis auf eine bisher geübte Ermessenspraxis in vergleichbaren Fällen reicht für sich allein keinesfalls aus, um eine Ermessensentscheidung zu tragen, zumal eine gesetzwidrige oder unzureichend begründete Ermessenspraxis keine Richtschnur für spätere Ermessensentscheidungen zu bilden geeignet wäre.

Schlagworte

Ermessen besondere RechtsgebieteBegründung von Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120137.X05

Im RIS seit

06.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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