Index
L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
ABGB §935;Rechtssatz
Bei der zur Ermittlung des geschenkten Teiles einer "gemischten Schenkung" (unter anderem) notwendigen Gegenüberstellung des Wertes von Leistung und Gegenleistung können nur vertraglich bedungene Leistungen berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002100052.X04Im RIS seit
27.01.2005Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009