RS Vwgh 2004/12/20 2002/10/0052

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2004
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Index

L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Niederösterreich
L92103 Behindertenhilfe Rehabilitation Niederösterreich
L92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §935;
ABGB §938;
ABGB §947;
SHG NÖ 2000 §37;
SHG NÖ 2000 §39 Abs1;

Rechtssatz

Bei der zur Ermittlung des geschenkten Teiles einer "gemischten Schenkung" (unter anderem) notwendigen Gegenüberstellung des Wertes von Leistung und Gegenleistung können nur vertraglich bedungene Leistungen berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002100052.X04

Im RIS seit

27.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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