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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §28 Abs4;Rechtssatz
Bei der Erteilung eines Auftrages nach § 28 Abs. 4 Forstgesetz 1975 können nur jene Maßnahmen aufgetragen werden, für welche der Grundeigentümer (wenn er die Maßnahmen selbst durchführen müsste) einen Ersatz nach § 31 Forstgesetz 1975 erhalten könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100231.X04Im RIS seit
11.02.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008