RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0231

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Veröffentlicht am 20.12.2004
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §28 Abs4;
ForstG 1975 §31;

Rechtssatz

Bei der Erteilung eines Auftrages nach § 28 Abs. 4 Forstgesetz 1975 können nur jene Maßnahmen aufgetragen werden, für welche der Grundeigentümer (wenn er die Maßnahmen selbst durchführen müsste) einen Ersatz nach § 31 Forstgesetz 1975 erhalten könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100231.X04

Im RIS seit

11.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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