RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0236

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Veröffentlicht am 20.12.2004
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs1;
ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;

Rechtssatz

Dem angefochtenen Bescheid liegt die Auffassung zu Grunde, der Beschuldigte habe den forstlichen Bewuchs in der Absicht entfernt, die Fläche nicht wieder zu bewalden und somit der Waldkultur zu entziehen. Davon ausgehend liegt ein Verstoß gegen das Rodungsverbot vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100236.X03

Im RIS seit

31.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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