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L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
ABGB §935;Rechtssatz
"Gemischte Schenkungen" unterliegen den für Schenkungsverträge geltenden Bestimmungen des § 947 ABGB (vgl. OGH SZ 49/75). Ein Anspruch gemäß § 947 ABGB kommt bei einer "gemischten Schenkung" freilich nur in Ansehung jenes Teiles der Leistung in Betracht, der als geschenkt anzusehen ist (vgl. OGH SZ 24/26); bis zur Höhe des Entgelts liegt ein entgeltlicher Vertrag vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002100052.X03Im RIS seit
27.01.2005Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009