Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §81 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/04/0111 E 15. September 1999 RS 1Stammrechtssatz
Die Erteilung einer gewerberechtlichen Genehmigung nach § 81 GewO 1994 ist ohne entsprechenden, von einer legitimierten Partei gestellten Antrag geeignet, einen Nachbarn in den aus der Gewerbeordnung erfließenden subjektiv-öffentlichen Rechten zu verletzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040207.X03Im RIS seit
03.02.2005