RS Vwgh 2004/12/21 2002/04/0207

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Veröffentlicht am 21.12.2004
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §81 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/04/0111 E 15. September 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erteilung einer gewerberechtlichen Genehmigung nach § 81 GewO 1994 ist ohne entsprechenden, von einer legitimierten Partei gestellten Antrag geeignet, einen Nachbarn in den aus der Gewerbeordnung erfließenden subjektiv-öffentlichen Rechten zu verletzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002040207.X03

Im RIS seit

03.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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