RS Vwgh 2004/12/21 2001/04/0165

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2004
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Index

50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

HKG 1946 §57f Abs4 impl;
WKG 1998 §127 Abs6;

Rechtssatz

Gegenstand eines Nachsichtsverfahrens ist, ob das Tatbestandselement einer Unbilligkeit vorliegt, die im Allgemeinen dann anzunehmen sein wird, wenn die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Pflichtigen oder für den Abgabengegenstand ergeben, wobei die wirtschaftliche Lage des Grundumlagenpflichtigen - im Zeitpunkt der Bescheiderlassung - als maßgeblich anzusehen ist (Hinweis zur diesbezüglich vergleichbaren Regelung des § 57 f Abs. 4 HKG auf das E vom 25.4.1995, Zl. 94/04/0246, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001040165.X01

Im RIS seit

02.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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