Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;Rechtssatz
Die Befürchtung von Nachbarn, die vorzuschreibenden Auflagen würden nicht eingehalten werden, kann nicht zum Anlass einer Versagung der Betriebsanlagengenehmigung genommen werden (Hinweis auf Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 568 und die dort referierte hg. Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040124.X01Im RIS seit
01.03.2005