RS Vwgh 2004/12/21 2000/04/0201

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2004
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §75 Abs1;

Rechtssatz

Ein bloßer Wertverlust stellt keine unter die Tatbestandsmerkmale des § 74 Abs. 2 Z. 1 GewO 1994 zu subsumierende Gefährdung des Eigentums oder dinglicher Rechte dar. Eine solche ist nämlich - im Hinblick auf § 75 Abs. 1 GewO 1994 - nur dann gegeben, wenn die Substanz des Eigentums bedroht ist, oder wenn eine sinnvolle Nutzung der Sache wesentlich beeinträchtigt wird oder überhaupt nicht mehr möglich ist (Hinweis E vom 28.1.1993, Zl. 92/04/0220).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000040201.X01

Im RIS seit

02.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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