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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
KanalabgabenG Stmk 1955 §6 Abs1;Rechtssatz
Mit dem letzten Satz des § 4 KanalAbgO Georgsberg hat der Verordnungsgeber auch von der in § 6 Abs. 1 Stmk KanalAbgG enthaltenen Ermächtigung zur Festlegung des Zeitpunktes der Entstehung des (laufenden) Abgabenanspruches für das jeweilige Halbjahr Gebrauch gemacht und diesen mit 1. Jänner und 1. Juli festgesetzt. Daran ändert § 6 Abs. 3 Stmk KanalAbgG nichts, weil er sich lediglich auf das erstmalige Entstehen des Abgabenanspruches anlässlich der Inbenützungnahme des Kanals bezieht. Für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr für das erste Halbjahr 1999 war daher vorliegendenfalls die in diesem Zeitraum geltende Rechtslage und damit der in § 4 KanalAbgO Georgsberg in der Fassung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 17. März 1998 und vom 9. Juni 1998 festgesetzte Einheitssatz von S 13,-- je m2 Beitragsfläche maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004170199.X02Im RIS seit
04.02.2005