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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §227a;Rechtssatz
Es stellt keine teleologische Lücke dar, wenn der Gesetzgeber die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung im Inland gemäß § 227a ASVG nicht auch auf Personen erstreckt hat, die sich während des Zeitraums der Kindererziehung aus Gründen, die in der Verfolgung iSd § 500 ASVG ihren Ausgang genommen haben, im Ausland aufhalten (mit ausführlicher Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080227.X02Im RIS seit
27.01.2005