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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof vertritt (weiterhin) die Auffassung, dass grundsätzlich Anschaffungskosten gängiger Fahrzeuge der durchschnittlichen Mittelklasse der (auch europäischen) Automobilhersteller als nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessen zu beurteilen sind. Dabei sind die Marktverhältnisse zum Zeitpunkt der Anschaffung des Kfz als Neuwagen maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004150101.X03Im RIS seit
03.03.2005Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013