RS Vwgh 2004/12/22 2003/08/0227

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §227a;
B-VG Art7;

Rechtssatz

Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, Zeiten der Kindererziehung gemäß § 227a ASVG nur insoweit als Versicherungszeiten anzurechnen, als die Kindererziehung im Inland stattfindet (oder als allenfalls eine Gleichstellung durch zwischenstaatliche Abkommen vorliegt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003080227.X03

Im RIS seit

27.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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