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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §227a;Rechtssatz
Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, Zeiten der Kindererziehung gemäß § 227a ASVG nur insoweit als Versicherungszeiten anzurechnen, als die Kindererziehung im Inland stattfindet (oder als allenfalls eine Gleichstellung durch zwischenstaatliche Abkommen vorliegt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080227.X03Im RIS seit
27.01.2005