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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276;Rechtssatz
Soweit der angefochtene Bescheid zur Begründung auch auf eine im Beschwerdefall ergangene Berufungsvorentscheidung verweist, die "sachbezogen ausreichend auf das 27-seitige Berufungsvorbringen eingegangen" sei, ist darauf hinzuweisen, dass ein solcher Verweis auf eine Berufungsvorentscheidung nur dann tragfähig ist, wenn die Berufungsvorentscheidung ihrerseits den Anforderungen an die Begründung eines Bescheides vollinhaltlich genügt und darüber hinaus auch alle im Berufungsverfahren vorgetragenen Argumente schon nachvollziehbar in zusammengefasster Darstellung widerlegt (Hinweis E 28. Mai 1997, 94/13/0200).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150205.X01Im RIS seit
22.03.2005