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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs4;Rechtssatz
Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Fremdmittel nicht nur der Bezahlung der Anschaffungs- bzw Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter eines von mehreren Teilbetrieben dienen, sondern zum Teil auch den Wirtschaftsgütern anderer Teilbetriebe zuzuordnen sind bzw für die Finanzierung des laufenden Aufwandes Verwendung gefunden haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002150142.X02Im RIS seit
09.02.2005