RS Vwgh 2004/12/22 2004/08/0028

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §76 Abs3;
Richtlinien Herabsetzung Beitragsgrundlage Selbstversicherte 1995 §3;
Richtlinien Herabsetzung Beitragsgrundlage Selbstversicherung 1990 §3;

Rechtssatz

Wie der VwGH im E 20. September 2000, 96/08/0214, ausgeführt hat, sehen die Richtlinien Herabsetzung

Beitragsgrundlage nur eine Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen Dritter auf Grund von Unterhaltsansprüchen vor. Dies ergibt ein Induktionsschluss aus § 76 Abs. 3 ASVG (arg.:

"... auch Unterhaltsverpflichtungen von Ehegatten ...").

Freiwillige Unterhaltsleistungen Dritter (die ohne Bestehen eines Rechtsanspruches erbracht werden) sind von den Richtlinien daher nicht erfasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004080028.X03

Im RIS seit

27.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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