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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §76 Abs3;Rechtssatz
Wie der VwGH im E 20. September 2000, 96/08/0214, ausgeführt hat, sehen die Richtlinien Herabsetzung
Beitragsgrundlage nur eine Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen Dritter auf Grund von Unterhaltsansprüchen vor. Dies ergibt ein Induktionsschluss aus § 76 Abs. 3 ASVG (arg.:
"... auch Unterhaltsverpflichtungen von Ehegatten ...").
Freiwillige Unterhaltsleistungen Dritter (die ohne Bestehen eines Rechtsanspruches erbracht werden) sind von den Richtlinien daher nicht erfasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004080028.X03Im RIS seit
27.01.2005Zuletzt aktualisiert am
08.05.2012