RS Vwgh 2004/12/22 2001/12/0051

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

BDG 1979 §14 Abs3;
PG 1965 §62j Abs2 idF 2000/I/142;
PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;

Rechtssatz

Auch wenn die Ausübung des Verweisungsberufes die Begründung eines Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft erforderlich macht, begegnet eine solche Verweisung nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich keinen Bedenken. Da es auf eine abstrakte Betrachtung ankommt, spielt der Umstand, dass niemand einen Rechtsanspruch auf die Begründung eines solchen Dienstverhältnisses hat, in diesem Zusammenhang keine Rolle. Dass der genannte Verweisungsberuf im Beschwerdefall (Tätigkeit im Verwaltungsdienst im Bereich des Landesschulrates) für einen tauglichen Ersatzarbeitsplatz im Sinne des § 14 Abs. 3 BDG 1979 nicht in Betracht kommt, ist für die Frage des zumutbaren Erwerbs im Sinne des § 9 Abs. 1 PG 1965 ebenfalls ohne Bedeutung (vgl. das einen Landeslehrer betreffende hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2001, Zl. 2000/12/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001120051.X02

Im RIS seit

28.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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