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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs3;Rechtssatz
Auch wenn die Ausübung des Verweisungsberufes die Begründung eines Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft erforderlich macht, begegnet eine solche Verweisung nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich keinen Bedenken. Da es auf eine abstrakte Betrachtung ankommt, spielt der Umstand, dass niemand einen Rechtsanspruch auf die Begründung eines solchen Dienstverhältnisses hat, in diesem Zusammenhang keine Rolle. Dass der genannte Verweisungsberuf im Beschwerdefall (Tätigkeit im Verwaltungsdienst im Bereich des Landesschulrates) für einen tauglichen Ersatzarbeitsplatz im Sinne des § 14 Abs. 3 BDG 1979 nicht in Betracht kommt, ist für die Frage des zumutbaren Erwerbs im Sinne des § 9 Abs. 1 PG 1965 ebenfalls ohne Bedeutung (vgl. das einen Landeslehrer betreffende hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2001, Zl. 2000/12/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001120051.X02Im RIS seit
28.01.2005