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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §56 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 4Stammrechtssatz
Als Voraussetzung für die Untersagung einer Nebenbeschäftigung wegen Vermutung der Befangenheit ist insb wesentlich,
1) ob die erwerbsmäßige Nebenschäftigung unmittelbar im dienstlichen Aufgabenbereich des Beamten ausgeübt werden soll bzw
2) ob bei einer solchen Nebenbeschäftigung zwangsläufig ein Kontakt mit Personen gegeben ist, gegenüber denen auch ein dienstliches Einschreiten des Beamten häufig notwendig sein kann bzw
3) ob der finanzielle Erfolg der Nebenbeschäftigung von den Personen abhängig ist, gegenüber denen der Beamte dienstlich tätig zu werden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120088.X03Im RIS seit
03.02.2005