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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §166;Rechtssatz
Wenn ein Beweismittel von vornherein nicht geeignet ist, bezüglich des Beweisthemas erkenntnisfördernd zu wirken, ist es objektiv untauglich und braucht von der Behörde nicht aufgenommen zu werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1766, zu der § 127 Wr LAO entsprechenden Bestimmung des § 166 BAO, und 1894).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002150165.X01Im RIS seit
07.02.2005