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50 GewerberechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätLeitsatz
Einstellung von amtswegigen Verordnungsprüfungsverfahren nach Zurückziehung der Beschwerden in den AnlassfällenSpruch
Die Beschwerdeverfahren werden eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit - beim Verfassungsgerichtshof am 11. Jänner 2006 eingelangten - Schriftsätzen vom 16. November 2005/3. Jänner 2006 (B951/03) und 9. Jänner 2006 (B955/03) zogen die beschwerdeführenden Parteien ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlaßverfahren, Einkaufszentren, Gewerberecht, VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B951.2003Dokumentnummer
JFT_09939684_03B00951_00