RS Vwgh 2004/12/22 2002/08/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2004
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Rechtssatz

Eine (österreichische) Zweigniederlassung einer im Ausland eingetragenen Gesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit (Hinweis E 29. März 2000, 97/08/0083); sie kommt daher als Dienstgeber nicht in Frage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002080001.X01

Im RIS seit

03.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten