RS Vwgh 2004/12/22 2004/15/0101

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;

Rechtssatz

Erwirbt ein Steuerpflichtiger einen Gebrauchtwagen, ist, wie sich aus dem hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2004, 98/14/0165, ergibt, auf die Verhältnisse abzustellen, als dieses Fahrzeug als Neuwagen angeschafft worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004150101.X05

Im RIS seit

03.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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