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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;Rechtssatz
Erwirbt ein Steuerpflichtiger einen Gebrauchtwagen, ist, wie sich aus dem hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2004, 98/14/0165, ergibt, auf die Verhältnisse abzustellen, als dieses Fahrzeug als Neuwagen angeschafft worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004150101.X05Im RIS seit
03.03.2005Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013