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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/08/0210 E 19. Oktober 1993 RS 4(hier ohne den Klammerausdruck)Stammrechtssatz
"Erkennen müssen" iSd § 25 Abs 1 AlVG kann nicht mit Rechtskenntnis und schon gar nicht mit Judikaturkenntnissen gleichgesetzt werden. (Hier: Die Frage, ob eine Beteiligung mit 75 % an einer GmbH ein der Versicherungspflicht unterliegendes Dienstverhältnis zu dieser GmbH als Sekretärin mit einem geringen Bezug ausschließt, ist im Gesetz nicht klar geregelt, sodaß schon aus diesem Grunde die allgemeine Vermutung des § 2 ABGB von vornherein ausscheidet).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080237.X05Im RIS seit
27.01.2005Zuletzt aktualisiert am
25.09.2012