RS Vwgh 2004/12/22 2004/12/0088

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

L24006 Gemeindebedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2 impl;
DGO Graz 1957 §23 Abs1 idF 1989/037;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die weit gehende Inhaltsgleichheit der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung wegen der Begründung der Vermutung der Befangenheit kann auch die vom Verwaltungsgerichtshof zu § 56 Abs. 2 BDG 1979 entwickelte Judikatur zur Lösung eines Streitfalles betreffend die Bestimmung des § 23 Abs. 1 DGO Graz 1957 herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120088.X01

Im RIS seit

03.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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