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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §56 Abs2 impl;Rechtssatz
Im Hinblick auf die weit gehende Inhaltsgleichheit der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung wegen der Begründung der Vermutung der Befangenheit kann auch die vom Verwaltungsgerichtshof zu § 56 Abs. 2 BDG 1979 entwickelte Judikatur zur Lösung eines Streitfalles betreffend die Bestimmung des § 23 Abs. 1 DGO Graz 1957 herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120088.X01Im RIS seit
03.02.2005