RS Vwgh 2004/12/22 2001/15/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/15/0145

Rechtssatz

Ob eine umsatzsteuerlich das Schicksal einer Hauptleistung teilende Nebenleistung vorliegt, ist auch nach dem Verhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger zu beurteilen (Hinweis E 17. September 1996, 93/14/0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150141.X05

Im RIS seit

07.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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