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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1994 §31 Abs4;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens auf Gemeindeebene war die von der Baubehörde erster Instanz erteilte Baubewilligung für die Erweiterung eines bestehenden Einkaufszentrums. Die beschwerdeführenden Nachbarinnen begründen ihren mit der Beschwerde verbundenen Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu gewähren, mit den durch die Errichtung und den Betrieb erwarteten Lärmimmissionen und der befürchteten Gesundheitsgefährdung. Der Umstand, dass Bauausführungen TYPISCHERWEISE geeignet sind, Lärmbelästigungen auf Nachbargrundstücken herbeizuführen, kann nicht zur Gewährung der aufschiebenden Wirkung führen, weil für den Regelfall § 30 Abs. 1 VwGG bestimmt, dass Beschwerden eine aufschiebende Wirkung nicht zukommt; gegen Belästigungen während der Bauausführung schafft § 30 Oö. BauTG Abhilfe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004050110.A02Im RIS seit
08.04.2005Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009