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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §80 Abs7;Rechtssatz
Nichtstattgebung - befristete Gestattung der Benützung einer Naturalwohnung nach § 80 Abs. 9 BDG 1979 - Mit Spruchteil 1 des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin lediglich die befristete Benützung der Naturalwohnung gestattet, worin allenfalls die Versagung eines darüber hinausgehenden Begehrens auf unbefristete Gestattung erblickt werden kann. Spruchteil 1 des angefochtenen Bescheides erweist sich einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich, müsste doch im Falle der Säumigkeit in der Räumung der Naturalwohnung vorerst ein Bescheid im Sinn des § 80 Abs. 7 BDG 1979 erlassen werden, der der Beschwerdeführerin die Räumung der Wohnung auferlegt und dergestalt einer Vollstreckung nach § 80 Abs. 7a BDG 1979 zugänglich wäre. Mangels Vollzugsfähigkeit des angefochtenen Spruchteiles 1 des Bescheides war daher der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung abzuweisen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:AW2004120011.A01Im RIS seit
20.04.2005