RS Vwgh 2005/1/17 AW 2004/12/0011

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Veröffentlicht am 17.01.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs7;
BDG 1979 §80 Abs7a;
BDG 1979 §80 Abs9;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - befristete Gestattung der Benützung einer Naturalwohnung nach § 80 Abs. 9 BDG 1979 - Mit Spruchteil 1 des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin lediglich die befristete Benützung der Naturalwohnung gestattet, worin allenfalls die Versagung eines darüber hinausgehenden Begehrens auf unbefristete Gestattung erblickt werden kann. Spruchteil 1 des angefochtenen Bescheides erweist sich einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich, müsste doch im Falle der Säumigkeit in der Räumung der Naturalwohnung vorerst ein Bescheid im Sinn des § 80 Abs. 7 BDG 1979 erlassen werden, der der Beschwerdeführerin die Räumung der Wohnung auferlegt und dergestalt einer Vollstreckung nach § 80 Abs. 7a BDG 1979 zugänglich wäre. Mangels Vollzugsfähigkeit des angefochtenen Spruchteiles 1 des Bescheides war daher der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung abzuweisen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2004120011.A01

Im RIS seit

20.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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