Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0235/73 B 27. Februar 1973 VwSlg 8374 A/1973 RS 1Stammrechtssatz
Eine in einem Baubewilligungsverfahren übergangene Partei (Nachbar) kann nicht einen im Instanzenzug von einer anderen Partei erwirkten letztinstanzlichen Bescheid mit Beschwerde vor dem VwGH bekämpfen, sondern muss selbst - nach Anerkennung ihrer Parteistellung - den erstinstanzlichen Bescheid bekämpfen und den Austragungsweg ausschöpfen, um eine VwGH-Beschwerde einbringen zu können.
Schlagworte
Baurecht Nachbar übergangener Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050238.X01Im RIS seit
12.04.2005