RS Vwgh 2005/1/18 2004/05/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.2005
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
L82103 Kleingarten Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;
BauO NÖ 1996;
BauRallg;
B-VG Art15 Abs1;
KlGG NÖ 1988 §1 Abs1;
KlGG NÖ 1988 §6 Abs2;
ROG NÖ 1976;

Rechtssatz

Die Regelung über die Errichtung und Nutzung von Kleingartenanlagen und Kleingärten im NÖ Kleingartengesetz ergänzt das NÖ Raumordnungsgesetz 1976 und die Nö BauO (§ 1 Abs. 1 NÖ Kleingartengesetz), fällt somit insoweit in die nach Art. 15 Abs. 1 B-VG im selbständigen Wirkungsbereich der Länder verbleibenden Angelegenheiten des Baurechts und der Raumordnung. Die unterschiedlichen Regelungen in den Kleingartengesetzen der Länder sind somit durch die auf der Verfassung beruhenden Regelungsbefugnisse der einzelnen Bundesländer gedeckt (vgl. die bei Mayer, B-VG, 3. Auflage, S. 515, zitierte Judikatur des Verfassungsgerichtshofes). Schon im hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2002, Zl. 2001/05/1154, hat der Verwaltungsgerichtshof die von dem damaligen Beschwerdeführer gleichfalls vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die im § 6 Abs. 2 NÖ Kleingartengesetz enthaltenen Beschränkung nicht geteilt (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 2004, Zl. 2003/05/0071).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004050122.X06

Im RIS seit

18.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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