RS Vwgh 2005/1/18 2004/18/0301

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Veröffentlicht am 18.01.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
29/10 Strafprozess Strafvollzug
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1 impl;
Übk Überstellung verurteilter Personen;
VwRallg impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen, BGBl Nr 524/1986, sieht nicht die generelle Anerkennung oder Vollstreckbarkeit ausländischer Strafurteile in Österreich, sondern nur die Möglichkeit vor, unter bestimmten Voraussetzungen eine in einem anderen Staat gegen einen Österreicher verhängte Strafe in Österreich zu verbüßen (Hinweis Urteil OGH, 19.5.1998, 1 Ob 73/98m).

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004180301.X02

Im RIS seit

16.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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