Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Aus den Gründen des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, sind die im Beschwerdefall an die Alleingesellschafter-Geschäftsführerin der abgabepflichtigen GmbH gewährten Vergütungen als Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu beurteilen, weil an der Eingliederung der für die Gesellschaft tätigen Gesellschafterin in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nach Maßgabe des im genannten Erkenntnis des verstärkten Senates dargelegten Verständnisses von diesem Merkmal sachbezogen kein Zweifel besteht. Daran ändert auch das Vorbringen der GmbH nichts, dass die Geschäftsführerin lediglich etwa zweimal je Woche im Betrieb der Gesellschaft anwesend gewesen sei und dort über kein eigenes Büro verfügt habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130124.X01Im RIS seit
14.04.2005