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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §224 Abs1;Rechtssatz
Eine Aufschlüsselung der zur Haftung vorgeschriebenen Abgaben, die ohnedies bereits im erstinstanzlichen Haftungsbescheid erfolgt ist, war im Haftungsbescheid der Berufungsbehörde nicht geboten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130168.X03Im RIS seit
01.03.2005