RS Vwgh 2005/1/19 2001/13/0168

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Veröffentlicht am 19.01.2005
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
LAO Wr 1962 §171;

Rechtssatz

Eine Aufschlüsselung der zur Haftung vorgeschriebenen Abgaben, die ohnedies bereits im erstinstanzlichen Haftungsbescheid erfolgt ist, war im Haftungsbescheid der Berufungsbehörde nicht geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130168.X03

Im RIS seit

01.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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