RS Vwgh 2005/1/19 2001/13/0168

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Veröffentlicht am 19.01.2005
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248;
LAO Wr 1962 §193;

Rechtssatz

Das Verfahren hinsichtlich Haftung ist von jenem hinsichtlich Abgabenanspruch grundsätzlich getrennt, wobei § 193 Wr LAO dem Haftungspflichtigen unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid auch die Möglichkeit eröffnet, gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch zu berufen bzw. bei Selbstbemessungsabgaben eine Berichtigung der Abgabenerklärung einzubringen (Hinweis E 11. Mai 2000, 2000/16/0347).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130168.X02

Im RIS seit

01.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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