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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §55 Abs2;Rechtssatz
Der gegenüber dem Bf ergangene bloße Hinweis der belBeh auf die bis zur Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften unklare Rechtslage stellt noch keine förmliche Mitteilung nach § 55 Abs. 2 VwGG des Inhaltes dar, dass die säumige Behörde aus diesem Grund mit der Entscheidung zuwarten werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070169.X03Im RIS seit
06.05.2005Zuletzt aktualisiert am
26.01.2011