RS Vwgh 2005/1/20 2004/07/0206

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Veröffentlicht am 20.01.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §2 Abs3;
AWG 2002;
GewO 1994 §2 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Was unter einem "land- und forstwirtschaftlichen Betrieb" zu verstehen ist, wird im AWG 2002 nicht näher definiert. Mangels Bestehens einer gesetzlichen Definition des Begriffes Land- und Forstwirtschaft iSd § 2 Abs. 3 AWG 2002 kann auf die Begriffsbestimmungen des § 2 Abs. 3 GewO 1994 zurückgegriffen werden (Hinweis E 26.4.2001, 97/07/0171). (Hier: Land- und Forstwirtschaft iSd § 2 Abs. 3 GewO 1994 liegt bei einer Reitschule (einem Reitstall) nicht vor.)

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070206.X02

Im RIS seit

16.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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