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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 2002 §2 Abs3;Rechtssatz
Was unter einem "land- und forstwirtschaftlichen Betrieb" zu verstehen ist, wird im AWG 2002 nicht näher definiert. Mangels Bestehens einer gesetzlichen Definition des Begriffes Land- und Forstwirtschaft iSd § 2 Abs. 3 AWG 2002 kann auf die Begriffsbestimmungen des § 2 Abs. 3 GewO 1994 zurückgegriffen werden (Hinweis E 26.4.2001, 97/07/0171). (Hier: Land- und Forstwirtschaft iSd § 2 Abs. 3 GewO 1994 liegt bei einer Reitschule (einem Reitstall) nicht vor.)
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070206.X02Im RIS seit
16.02.2005Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008