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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
In dem mit Anzeige eingeleiteten Bauverfahren hat gemäß § 33 Abs. 7 Stmk. BauG nur der Bauwerber Parteistellung. Daher war der diesbezügliche Antrag des Nachbarn auf Zuerkennung der Parteistellung in dem bezogenen Bauverfahren gemäß § 33 Abs. 7 Stmk. BauG abzuweisen. Allenfalls berührte Nachbarrechte des Nachbarn könnten lediglich im Rahmen eines baupolizeilichen Verfahrens nach § 41 Abs. 6 Stmk. BauG entsprechende Berücksichtigung finden (Hinweis E vom 18. September 2003, Zl. 2002/06/0033).
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Parteibegriff Tätigkeit der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004060087.X01Im RIS seit
02.03.2005