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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus einem allfälligen Verstoß gegen das Gebot gemäß § 43 Abs. 2 Z. 7 Stmk. BauG, ein Bauwerk entsprechend dem Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild zu gestalten, kann kein Nachbarrecht auf Einhaltung eines bestimmten Ausmaßes an Immissionen (insbesondere Lärmimmissionen) abgeleitet werden.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004060097.X02Im RIS seit
25.02.2005