RS Vwgh 2005/1/25 2004/02/0312

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Veröffentlicht am 25.01.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ArbIG 1993 §13;
ASchG 1994 §130 Abs1 Z27;
VStG §19;

Rechtssatz

Aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 130 Abs. 1 Z. 27 ASchG 1994 folgt, dass eine vorhergehende Aufforderung des Arbeitsinspektorats, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, nicht Voraussetzung der Strafbarkeit ist. Damit kann sich die von der belBeh vorgenommene Strafbemessung auch nicht auf das so genannte "Doppelverwertungsverbot" (Hinweis E 26. März 2004, 2004/02/0037) stützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004020312.X04

Im RIS seit

01.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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