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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1993 §13;Rechtssatz
Aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 130 Abs. 1 Z. 27 ASchG 1994 folgt, dass eine vorhergehende Aufforderung des Arbeitsinspektorats, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, nicht Voraussetzung der Strafbarkeit ist. Damit kann sich die von der belBeh vorgenommene Strafbemessung auch nicht auf das so genannte "Doppelverwertungsverbot" (Hinweis E 26. März 2004, 2004/02/0037) stützen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004020312.X04Im RIS seit
01.03.2005Zuletzt aktualisiert am
28.07.2009