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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Auch im Anwendungsbereich des VStG gilt der Grundsatz, dass ein mündlich verkündeter Bescheid ohne entsprechende niederschriftliche Beurkundung nicht existent wird (Hinweis E 4. Juni 2004, 2004/02/0167). (Hier: Dies trifft hinsichtlich des mündlich verkündeten Straferkenntnisses, worüber eine Niederschrift gem. § 44 Abs. 3 lit. b VStG aufgenommen wurde, zu, fehlt doch darin etwa eine Anführung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinne des § 44a Z. 1 VStG.)
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002020139.X02Im RIS seit
10.03.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008