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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art89 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/02/0302 E 30. Jänner 2004 RS 4Stammrechtssatz
Erweist sich die dem Fahrverbot, aus dessen Übertretung ein rechtswidriges Verhalten des Besch abgeleitet wurde, zu Grunde liegende Verordnung als nicht gehörig kundgemacht, kann sie auch keine Rechtswirkungen entfalten (Hinweis E 28.7.1995, 93/02/0263).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002020077.X01Im RIS seit
28.02.2005