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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1993 §13;Rechtssatz
Im Hinblick auf die Aufforderung durch das Arbeitsinspektorat, einen Arbeitsmediziner zu bestellen, ist bei einer Übertretung des § 130 Abs 1 Z 27 iVm § 79 Abs 1 ASchG 1994 von der Schuldform des Vorsatzes auszugehen (Hinweis E 29. März 1996, 95/02/0605).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzErschwerende und mildernde Umstände SchuldformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004020312.X05Im RIS seit
01.03.2005Zuletzt aktualisiert am
28.07.2009