RS Vwgh 2005/1/25 2004/02/0294

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Veröffentlicht am 25.01.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §118 Abs3;
ASchG 1994 §130 Abs5 Z1;
BArbSchV 1994 §87 Abs3;
BArbSchV 1994 §87 Abs5;
VStG §5 Abs1;
VStG §9;

Rechtssatz

Fehlt es an einer Kontrolle des innerbetrieblich zur Durchführung der Arbeiten Anordnungsbefugten, so kann nicht vom Vorliegen eines wirksamen Kontrollsystems, das die Einhaltung der (arbeitnehmerschutzrechtlichen) Vorschriften mit gutem Grund erwarten lässt, ausgegangen werden.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004020294.X05

Im RIS seit

10.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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