Ausführungen zur Frage der Auslegung der im ASVG verwendeten Begriffe "Betriebsstätte (Niederlassung, Geschäftsstelle, Niederlage)" unter Hinweis auf das E 4.7.1980, 87/08/0042, VwSlg 12964 A/1989; Merkmal der Dauer (Einrichtung auf unbestimmte Zeit) maßgebend. Eine Baustelle ist wegen Fehlens des Merkmals der Dauer auch dann keine Betriebsstätte, wenn sie für eine längere Zeit eingerichtet ist.