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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0145 E 19. März 2003 RS 3Stammrechtssatz
Der VfGH hat wiederholt ausgesprochen, dass er gemäß Art. 137 B-VG zuständig ist, über Liquidierungsbegehren bezüglich besoldungsrechtlicher Ansprüche von Beamten zu entscheiden (Hinweis VfSlg 8371/1978, 11356/1987 und 11395/1987). Diese Judikatur wurde auf Liquidierungsbegehren gegen den Bund hinsichtlich von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung sinngemäß übertragen (VfSlg 14419/1996). Die Zuständigkeit des VfGH nach Art. 137 B-VG ist somit insoferne gegeben, da hinsichtlich der Liquidierung solcher Ansprüche weder eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte besteht noch die Erlassung eines Bescheides vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080116.X02Im RIS seit
22.02.2005