RS Vwgh 2005/1/26 2004/08/0119

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Veröffentlicht am 26.01.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §27;
AlVG 1977 §79 Abs73;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/08/0138 E 22. Dezember 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Anspruch auf Altersteilzeitgeld nach Maßgabe der Fassung des § 27 AlVG, die vor dem 1. Jänner 2004 gegolten hat, besteht bei allen Altersteilzeitvereinbarungen, die vor dem 1. Jänner 2004 wirksam geworden sind, allerdings unter der weiteren Voraussetzung des § 79 Abs. 73 zweiter Satz AlVG, dass nämlich der Anspruch auch schon vor dem Ablauf des 31. Dezember 2003 geltend gemacht worden sein muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080119.X01

Im RIS seit

22.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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