RS Vwgh 2005/1/26 2003/08/0189

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Veröffentlicht am 26.01.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/08/0175 E 30. September 1994 RS 4

Stammrechtssatz

Beim Rückersatztatbestand des dritten Satzes des § 25 Abs 1 AlVG kommt es nicht darauf an, daß der Arbeitslose die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung aufgrund seiner faktischen Einkommenslosigkeit und Notsituation gutgläubig in Anspruch genommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080189.X01

Im RIS seit

02.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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