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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/08/0175 E 30. September 1994 RS 4Stammrechtssatz
Beim Rückersatztatbestand des dritten Satzes des § 25 Abs 1 AlVG kommt es nicht darauf an, daß der Arbeitslose die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung aufgrund seiner faktischen Einkommenslosigkeit und Notsituation gutgläubig in Anspruch genommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080189.X01Im RIS seit
02.03.2005