RS Vwgh 2005/1/26 2004/08/0116

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Veröffentlicht am 26.01.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §53 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0145 E 19. März 2003 RS 4

Stammrechtssatz

Wird die Abzweigung jeweils in der Höhe des Familienzuschlages vorgenommen, so ist diese Höhe als "angemessener Teil" im Sinne des § 53 Abs. 1 AlVG anzusehen (Hinweis E 30. Juni 1998, 95/08/0194). Die Anordnung einer solchen Abzweigung hat bescheidmäßig zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080116.X01

Im RIS seit

22.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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