Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §53 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0145 E 19. März 2003 RS 4Stammrechtssatz
Wird die Abzweigung jeweils in der Höhe des Familienzuschlages vorgenommen, so ist diese Höhe als "angemessener Teil" im Sinne des § 53 Abs. 1 AlVG anzusehen (Hinweis E 30. Juni 1998, 95/08/0194). Die Anordnung einer solchen Abzweigung hat bescheidmäßig zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080116.X01Im RIS seit
22.02.2005