RS Vwgh 2005/1/27 2004/16/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2005
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
BAO §85 Abs2;
GEG §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/10/0064 E 20. Juni 1994 VwSlg 14072 A/1994 RS 8

Stammrechtssatz

Hat ein Anbringen einen unklaren oder einen nicht genügend bestimmten Inhalt, so hat die Behörde den Gegenstand des Anbringens von amtswegen zu ermitteln (Hinweis E 18.2.1991, 89/10/0188).

Schlagworte

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004160101.X03

Im RIS seit

22.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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