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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/10/0064 E 20. Juni 1994 VwSlg 14072 A/1994 RS 8Stammrechtssatz
Hat ein Anbringen einen unklaren oder einen nicht genügend bestimmten Inhalt, so hat die Behörde den Gegenstand des Anbringens von amtswegen zu ermitteln (Hinweis E 18.2.1991, 89/10/0188).
Schlagworte
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004160101.X03Im RIS seit
22.02.2005