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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FSG 1997 §24 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen dazu, wenn wegen des Vergehens der Körperverletzung gemäß § 83 StGB an der gesundheitlichen Eignung des Bf gezweifelt wird, die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs. 4 FSG 1997 nur dann rechtens ist, sofern ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, beim Bf bestehe eine Erkrankung iSd § 5 FSG-GV 1997 oder dem Bf ermangle es wegen des Fehlens der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung an der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen (Hinweis E 6. Juli 2004, 2004/11/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004110217.X01Im RIS seit
01.03.2005